Skip to content

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tierhalterhaftpflicht- versicherung

Für Tierhalter

“Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.” (§833, BGB)
 

Grundlegende Haftung:

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Tierhalter verpflichtet, für Schäden zu haften, die ihr Tier verursacht. Dies umfasst Schäden an Personen, deren Gesundheit oder Eigentum.
 

Umfang der Haftung:
Die Haftung des Tierhalters ist prinzipiell unbegrenzt, was bedeutet, dass im Schadensfall das gesamte gegenwärtige und zukünftige Vermögen des Halters zur Deckung der Schadensersatzforderungen herangezogen werden kann.

Notwendigkeit der Versicherung für bestimmte Tierarten: Während Kleintiere wie Hamster oder Sittiche oft in der privaten Haftpflichtversicherung inbegriffen sind, benötigen Halter von Hunden und Pferden in der Regel eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung, um sich gegen potenzielle Schadenersatzforderungen abzusichern.
 

Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Diese Versicherung deckt Schadenersatzforderungen ab und wehrt unbegründete Ansprüche ab.Bei entstandenen Sachschäden werden die Reparatur, die Wiederbeschaffung oder auch der Nutzungsausfall gezahlt. Wenn Personen verletzt werden, zahlt die Tierhalter-Haftpflicht die anfallenden Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls auch eine lebenslange Rente. Zudem ist es ratsam, einen Tarif zu wählen, der auch bei Auslandsaufenthalten Schutz bietet, falls Sie Ihr Tier mit in den Urlaub nehmen möchten.
 
Bitte beachten:
 

Gewerbsmäßiger Einsatz von Tieren:

Viele Versicherungen schließen Tiere aus, die gewerblich genutzt werden, wie beispielsweise Pferde, die als Reit- oder Zugtiere eingesetzt werden. Pferdehalter, die ihre Tiere in solchen Bereichen einsetzen, sollten sich bei der Wahl einer Versicherung genauer informieren, um sicherzustellen, dass ihre spezifischen Bedürfnisse abgedeckt sind.
 

Bestimmte Hunderassen und berufliche Nutzung:

Bei Hunden gibt es häufig Ausschlüsse für sogenannte Kampfhunde sowie für Hunde, die beruflich genutzt werden, wie zum Beispiel ein Schutzhund eines Nachtwächters. Es ist wichtig, dass Halter von solchen Hunden prüfen, ob ihre Tiere unter die Deckung fallen oder ob spezielle Policen benötigt werden.
 

Selbstbeteiligung zur Einsparung von Kosten:
Die Möglichkeit, durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, beispielsweise in Höhe von 250 Euro, Kosten einzusparen, besteht bei vielen Tarifen. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt, was die Prämie reduzieren kann.
Einfluss der Laufzeit auf den Preis: Bei einigen Tarifen kann auch die Vertragslaufzeit Einfluss auf den Preis der Versicherung haben. Längere Laufzeiten können unter Umständen zu günstigeren Konditionen führen.

Kampfhunde:

Viele Versicherungen schließen sogenannte “Kampfhunde” von der Tierhalterhaftpflichtversicherungen aus oder fordern spezielle Nachweise. Dies bezieht sich dabei nicht ausschließlich auf reinrassige Tiere, sondern auch auf Kreuzungen in den einer der beiden Elterntiere ein “Kampfhund” war.
Wenn es sich bei Ihrem zu versichernden Hund um einer der folgenden Rassen handelt, sollten Sie das auf jeden Fall explizit angeben, um spätere Komplikationen im Schadensfall auszuschließen.

Akbas
Alano
American Staffordshire-Terrier
American Bulldog
Bandog
Berger de Beauce (Beauceron)
Berger de Brie (Briard)
Bordeaux-Dogge
Bullmastiff
Bullterrier
Cane Corso
Carpatin
Chinesischer Kampfhund (Shar Pei)
Dobermann
Dogo Argentino
Estrela-Berghund
Englische Bulldogge
Fila Brasileiro
Fila de Sao Miguel
Fila de Terceira
Französische Bulldogge
Kangal (Karabash)
Karakatschan
Karshund
Kaukasischer Owtscharka
Komondor
Kraski Ovcar (Tornjak)
Kuba Dogge
Kuvasz
Liptak (Goralenhund)
Maremmaner Hirtenhund
Mastiff
Mastin de los Pirineos
Mastin Espanol
Mastino Napolitano
Mittelasiatischer Owtscharka
Mioritic
Molosser
Perro de Presa Canario (Kanarische Dogge)
Perro de Presa Mallorquin (Azoren-Bulldogge)
Pittbull
Polski Owczarek Podhalanski
Pyrenäenberghund
Raffeiro do Alentejo
Rhodesien Ridgeback
Römischer Kampfhund
Rottweiler
Sarplaninac (Illyrischer Schäferhund)
Slovensky Cuvac
Staffordshire Bullterrier
Südrussischer Owtscharka
Tibet Mastiff (Do-Khyi)
Tosa Inu

Alle Angaben sind gewissenhaft recherchiert und zusammengestellt. Der Betreiber der Webseite übernimmt jedoch keine Garantie und Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.