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Betreuungskosten

Betreuungskosten vollständig absetzbar

Bislang konnten berufstätige Eltern die Betreuungskosten für ihre Kinder erst ab einer bestimmten Höhe anrechnen lassen. Für die Einkommenssteuererklärung 2006 gilt dies nicht mehr, so der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. Betreuungskosten für Kinder sind steuerlich abzugsfähig – ab 2006 auch ab dem ersten Euro. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So unterscheidet das Finanzamt nicht nur nach dem Alter des Kindes, sonder auch nach der Tätigkeit der Eltern.  Berufstätige Eltern können die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder wie Werbungskosten von der Geburt an bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres ab dem ersten Euro absetzen. Arbeitet nur ein Elternteil, sind die Aufwendungen nur für Kinder vom 3. bis zum vollendeten  5. Lebensjahr bzw. in Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen begünstigt. Sonderregelungen gelten bei Krankheit, Behinderung oder Ausbildung. Grundsätzlich sind zwei Dritte der Kosten bis maximal 4000 Euro pro Kind absetzbar. Bei nicht verheirateten Eltern kann jeder die selbst getragenen Aufwendungen begrenzt bis max. 2000 Euro beantragen. Die Kosten müssen einzeln nachgewiesen werden, eine Pauschale gibt es nicht.

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