Firmenversicherung
Es gibt viele Arten von Gewerblichen Versicherungen oder auch Firmenversicherungen genannt. Hier einige Beispiele:
Betriebshaftpflichtversicherung
Schützt das Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen.
Berufshaftpflichtversicherung
Ähnlich der Betriebshaftpflicht, speziell aber für freiberuflich Tätige und bestimmte Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte), die für Fehler in ihrer professionellen Arbeit haften müssen.
Geschäftsinhaltsversicherung
Deckt Schäden an Betriebseinrichtung, Waren, und Vorräten durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder andere Gefahren ab.
Betriebsunterbrechungs- bzw. Betriebsausfallversicherung
Kommt für den finanziellen Verlust auf, der durch einen vorübergehenden Betriebsstillstand infolge eines versicherten Schadens (z.B. Feuer) entsteht.
Gebäudeversicherung
Bietet Schutz für Eigentum und betrieblich genutzte Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Überschwemmung und weitere Risiken.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Schützt vor Ansprüchen, die aus Vermögensschäden resultieren, die das Unternehmen Dritten zugefügt hat, insbesondere relevant für beratende Berufe.
D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)
Bietet Schutz für das persönliche Vermögen von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Führungskräften gegen Haftungsansprüche, die aus ihrer Tätigkeit für das Unternehmen entstehen können.
Kfz-Versicherung für Firmenfahrzeuge
Deckt Schäden ab, die durch die betriebliche Nutzung von Fahrzeugen entstehen, einschließlich Haftpflicht- und Kaskoschäden.
Cyber-Versicherung
Schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen, Datenverlusten und anderen IT-Sicherheitsvorfällen.
Rechtsschutzversicherung für Unternehmen
Übernimmt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen in verschiedenen Bereichen wie Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und mehr.
Produktionsausfallversicherung
Bietet Schutz bei Ausfällen der Produktion durch unvorhergesehene Ereignisse, die nicht durch die Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt sind.
Die Rechtsschutzversicherung für Firmen
Firmen finden sich häufig in einem Rechtsstreit wieder. Sobald beispielsweise ein Kunde nicht bezahlt oder das Finanzamt Probleme bereitet, benötigt ein Unternehmer rechtliche Hilfe. Da ein rechtlicher Beistand äußerst kostspielig werden kann, sollten alle Unternehmer eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Über solch eine Versicherung können verschiedene rechtliche Bereiche abgedeckt werden.
Dazu gehören folgende Bereiche:
Inkasso Rechtsschutzversicherung:
Gerade bei Firmen mit mehreren Auftraggebern kommt es immer wieder zu verspäteten oder sogar ausfallenden Rechnungszahlungen. In solch einem Fall wird der Inkasso Rechtsschutz dem Versicherungsnehmer hilfreich zur Seite stehen.
So kümmert sich der Versicherungsgeber sowohl um die Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen, wie auch um die rechtlichen Schritte.
Verkehr – Rechtsschutz:
Der Rechtsschutz im Verkehrsbereich ist von Bedeutung, wenn es beispielsweise zu einem Verkehrsunfall oder zu einem Strafverfahren kommt. Des weiteren können auch bei einem Autokauf bzw. Autoverkauf Unstimmigkeiten aufkommen, die rechtliche Schritte unvermeidbar machen. Gerade Firmen mit einem großen Fuhrpark werden sich häufig in Schwierigkeiten im Vekehrsbereich wiederfinden.
Daher ist eine Verkehr – Rechtsschutzversicherung sehr zu empfehlen.
Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz:
Ganz gleich ob ein Unternehmen ein angemietetes oder gekauftes Grundstück gewerblich nutzt, vor einem Rechtsstreit im Wohnungs- bzw. Grundstücksbereich ist niemand sicher. Fast eine halbe Million Mietrecht – Fälle landen in Deutschland jährlich vor dem Gericht.Damit der Unternehmer die dabei entstehenden Kosten nicht selbstständig aufbringen muß, schließt man eine Rechtsschutzversicherung für Wohnungsrecht bzw. Grundstücksrecht ab.
Strafrechtsschutzversicherung:
Auch wenn ein Unternehmer noch so sorgsam und gewissenhaft arbeitet, ist er vor Anklagen im Strafrecht nicht sicher. Besonders die Behörden können, mit ihren unüberschaubaren Richtlinien, häufig Probleme bereiten. Im Falle einer rechtlichen Anklage können die Kosten schnell ins Bodenlose gehen. So muß nicht nur ein qualifizierter Anwalt, sondern auch ein Gutachter bezahlt werden.
Für all diese Kosten kommt die Strafrechtsschutzversicherung auf.
Das Kombinationspaket:
Diese Variante ist besonders für selbstständige und freiberufliche Unternehmer interessant. So läßt sich die private und die geschäftliche Rechtsschutzversicherung gemeinsam abschließen. In diesem Fall sind auch die Familienmitglieder des Unternehmers rechtlich abgesichert.
Des weiteren werden auch spezielle Rechtsschutzversicherungen für die verschiedenen Berufszweige angeboten. Welches Angebot die besten Leistungen beinhaltet, ist in einem Vergleich und anschließender persönlicher Beratung problemlos heraus findbar.
Die Messeversicherung
Grundsätzlich hat ein Unternehmer seine Güter mit der Geschäftsversicherung abgedeckt. Diese Versicherung verliert allerdings seine Gültigkeit, sobald die Produkte das Unternehmen verlassen. Das bringt für all diejenigen Firmen ein großes Risiko mit sich, die Ihre Güter des öfteren bei Messeveranstaltungen präsentieren wollen. So können nicht nur Transportschäden die wertvollen Güter zerstören, sondern beispielsweise auch Brand, Explosionen und Wasserschäden. Ärgerlicherweise kommt es bei Messen auch immer häufiger zu Diebstählen oder mutwilligen Zerstörungen. All diese Gefahren sind für viele Unternehmen finanziell untragbar. Damit trotzdem die PR Möglichkeit einer Messe in Anspruch genommen werden kann, sollte eine Messerversicherung (noch vor der ersten Teilnahme an einer Messe) abgeschlossen werden. Durch diese Versicherungsart sind nicht nur die Ausstellungsgüter, sondern auch die persönlichen Utensilien und die Messestandausstattungen versichert. Bei Vertragsabschluß einigt sich der Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsgeber auf eine bestimme Versicherungssumme. Diese wird im Schadensfall maximal ausgezahlt. Welche Versicherung hierbei das beste Angebot bietet, kann man durch einen Vergleich erfahren.
Maschinenversicherung
Alle Firmen, die auf das Funktionieren teurer Maschinen angewiesen sind, müssen ständig mit einem unkalkulierbaren Risiko leben. So kann der Ausfall einer Maschine erhebliche Probleme mit sich bringen. Während die Produktionskosten weiterlaufen, wird durch den technischen Ausfall das Produktionsziel nicht erreicht. Gerade wenn eine Firma mit vielen Maschinen gleichzeitig arbeitet, gehören Ausfälle zum Alltag. Ausfälle entstehen häufig durch einen technischen Defekt oder durch Fehler eines Mitarbeiters. Auch Sturm und Frost kann einer Maschine erhebliche Schäden zufügen. Mit einer Maschinenversicherung kann man sich gegen diese Gefahren absichern. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall die Reparaturkosten der Maschine inkl. der Kosten für die Ersatzteile. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, wird der Zeitwert erstattet. Der Zeitwert wird ebenfalls direkt ausgezahlt, wenn der Zeitwert niedriger als der Reparaturpreis liegt. Wer seine stationären Maschinen besonders gut absichern möchte, kann eine grundsätzliche Neuwertentschädigung vereinbaren. Nicht nur die verschiedenen Arbeitsmaschinen können mit einer Maschinenversicherung abgesichert werden. Ein Bagger oder Kran gilt ebenfalls als Maschine und kann daher auch über diese Versicherungsart abgedeckt werden. Jeder Unternehmer, der auf seine verschiedenen Maschinen angewiesen ist, sollte sich schnell über eine mögliche Maschinenversicherung informieren. Am besten geht dies mit Hilfe eines Vergleiches, wodurch das beste Angebot direkt angezeigt wird.
Betriebsschließungsversicherung
Zum Schutze der Gesundheit der Endverbraucher müssen alle Unternehmen, die mit Ernährung zu tun haben, strenge Richtlinien einhalten. Dies betrifft besonders alle Betriebe, die Lebensmittel verkaufen oder zubereiten. Doch selbst bei den sorgfältigsten Unternehmern können Schwierigkeiten auftreten. So können nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch Kunden oder Lieferanten eine Ausbreitung von krankheitserregenden Bakterien auslösen.
Sobald Verdacht auf eine Seuchengefahr besteht, kann die Behörde den betreffenden Betrieb schließen lassen. Der Hauptleidtragende ist in solch einem Fall immer der Unternehmer selbst. Während die Einnahmen ausbleiben, müssen die Mietkosten bzw. Pachtkosten weiterhin bezahlt werden. Des weiteren haben die Arbeitnehmer weiterhin ein Recht auf Ihr Gehalt und auch die Maschinen müßen unterhalten werden. Die Kosten bei einer Wiedereröffnung sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Aus diesen Gründen ist eine Betriebsschließung für viele Unternehmen gleichbedeutend mit einer Insolvenz. Um dieser Katastrophe aus dem Weg zu gehen, ist eine Betriebsschließungsversicherung eine empfehlenswerte Versicherungsart.
Wer solch eine Versicherung abgeschlossen hat, bekommt alle (durch die Betriebsschließung hervorgerufenen Kosten) erstattet. Dazu gehören beispielsweise die Desinfektionskosten, die Miet- und Gehaltskosten sowie die Ermittlungskosten. Auch der entgangene Gewinn wird von der Versicherung abgedeckt. Die Kosten werden von der Versicherung im Normalfall für 30 Tage übernommen. Gegen einen Aufpreis kann der Versicherungsnehmer aber auch eine erweiterte Betriebsschließungsversicherung abschließen, womit die Kosten für 60 Tage übernommen werden.
Die Versicherungsleistung wird allerdings häufig verweigert, wenn der Unternehmer die Schuld an der Seuche selber trägt. Zu einer Verweigerung der Versicherungsleistung kommt es ebenfalls, wenn ein Unternehmer mehrmals, auf Grund der gleichen Ursache, zur Betriebsschließung gezwungen wird. Die Versicherung muß lediglich einmal für die Kosten aufkommen, die auf Grund der gleichen Ursache entstanden sind.
Die Höhe der Beitragszahlung hängt Gewöhnlicherweise von dem Wochenumsatz und der vereinbarten Höchstdeckungssumme ab. In einem umfassenden Vergleich mit anschließender persönlicher Beratung kann jeder Unternehmer ermitteln, welche Versicherung das beste Angebot bietet.
Mietverlustversicherung
Ein Vermieter ist gewöhnlicherweise auf die Mieteinnamen angewiesen. Grundsätzlich sind Mieteinnahmen auch eine sichere Einnahmequelle, so fern es nicht zu einem größeren Schaden kommt. Schäden am Haus (beispielsweise Wasserschäden oder Feuerschäden) werden über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Auf die Mieteinnahmen muß der Vermieter in solch einem Unglücksfall jedoch verzichten. Wenn es zu einem Neubau oder zu Sanierungen kommt, können die Mieteinnahmen manchmal für mehr als ein Jahr ausfallen.
Auch wenn die Wohnung durch ein Unfall nur noch beschränkt bewohnbar ist, muß der Vermieter mit fehlenden Einnahmen rechnen. Schließlich haben die Mieter in solch einem Fall ein Recht auf eine Mietminderung.
Solche Probleme können einen Vermieter in ernste finanzielle Schwierigkeiten bringen. Deshalb sollte jeder Vermieter eine Mietverlustversicherung abschließen. In diesem Fall zahlt die Versicherung (im Unglücksfall) die fehlenden Mieteinnahmen. Sollte es sich lediglich um eine Mietminderung handeln, bekommt der Versicherte die Differenz erstattet. Die Versicherung leistet dies jedoch nur für einen gewissen (zuvor festgelegten) Zeitraum. Von dem vereinbarten Zeitraum und der Mieteinnahme hängt auch die Höhe der Beitragszahlung ab.
Jeder Vermieter kann in einem Versicherungsvergleich und anschließender persönlicher Beratung in Erfahrung bringen, welches Versicherungsangebot für ihn am interessantesten ist.
Betriebskostenversicherung
Eine selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit bringt besondere Gefahren mit sich. So kann eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit schnell die gesamte Existenz bedrohen. Auch wenn die monatlichen Nettoeinnahmen mit dem Krankentagegeld ausgeglichen werden können, gibt es keine Deckung für die weiterlaufenden Betriebskosten. Mit den teilweise äußerst hohen Mietkosten, Gehaltskosten, Energie- und KFZ Kosten sowie den Kosten für die technischen Geräte, kann dies schnell zu einer Verschuldung führen. Jedes Jahr müssen unzählige Unternehmer einen Konkurs anmelden, der mit einer Betriebskostenversicherung vermeidbar gewesen wäre. Daher sollte diese Versicherung bei jeder Betriebsgründung abgeschlossen werden.
Dies betrifft nicht nur Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Notare, Makler und Unternehmensberater, sondern alle selbstständigen bzw. freiberuflichen Personen. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, deckt die Versicherung die monatlichen Betriebskosten für eine zuvor bestimmte Zeitspanne (meistens 1 Jahr) ab. Sollte auf Grund der Arbeitsunfähigkeit der Betrieb nicht mehr weiter geführt werden können , wird der Versicherungsnehmer auch bei der Betriebsschließung finanziell unterstützt. So werden nicht nur die monatlichen Betriebskosten (für meistens 2 Monate) weiterhin übernommen, sondern auch die Kosten, die durch die Firmenschließung enstehen. Die Höhe der Beitragskosten richtet sich nach der vereinbarten Zeitspanne für finanzielle Leistungen und nach der Höhe der monatlichen Betriebskosten. Wer sich für eine Betriebskostenversicherung interessiert, kann zwischen unzähligen Versicherungsangeboten wählen. Mit einem Vergleich und einer anschließenden persönlichen Beratung läßt sich jedoch schnell das beste Angebot herausfinden.