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Riester Rente

Riestern für die Rente

Hohe Zulagen gibt es bei der Riester-Rente auf die man nicht verzichten sollte. Angelegt werden können seit 1. Januar 2006 3% und vom 1. Januar 2008 an 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Ausgegangen wird immer vom Einkommen des Vorjahres „Sozialversicherungspflichtig“ meint alle Erwerbseinkommen (Bruttogehalt) bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Aktuell liegt diese bundesweit bei 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro).

Wer die oben genannten Summen spart, erhöht seine staatliche Förderung. Gezahlt wird eine Grundzulage plus eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeldanspruch besteht. Interessant für Ehepaare: Wenn einer der Partner Anspruch auf die Förderung hat, kann auch der andere die Förderung erhalten. Anspruch haben alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, also alle die, die monatlich in die staatliche Rentenkasse einzahlen. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können die Förderung beantragen.

Lassen Sie sich doch jetzt einfach und unverbindlich von einer/m Versicherungsexperten*in beraten. Dann können Sie selbst abschätzen, ob für Sie ein Riester-Rentenvertrag Sinn macht.

Riester im Allgemeinen

 

 

Die Riester-Rente, benannt nach dem ehemaligen deutschen Arbeitsminister Walter Riester, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2002 eingeführt, um die durch Reformen reduzierten Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise zu kompensieren und die private Altersvorsorge zu stärken. Die Riester-Rente richtet sich primär an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und bestimmte Gruppen von Selbstständigen.

Beachten Sie bitte:

Die volle Zulage von 114 Euro für 2007 erhalten Sie nur wenn der Mindestbeitrag eingezahlt wirdsonst anteilig. Wer wenig verdient, profitiert nur von den staatlichen Zulagen. Je höher das Einkommen ist, desto mehr wirkt der zweite Bestandteil der Förderung, die steuerfreien Beiträge. Höherverdienende haben einen höheren individuellen Steuersatz als Menschen mit geringerem Einkommen. Entsprechend stärker wirken somit auch Steuervorteile. Dafür legt der steuerpflichtige Riester-Sparer seiner Steuererklärung eine Bescheinigung vom Anbieter über das eingezahlte Geld und die Zulagen bei. Die Riester-Beiträge mindern seine Steuerschuld, aber die Zulagen werden auf diesen Vorteil angerechnet. So will der Staat verhindern das Gutverdiener doppelt kassieren, aber durch den verbleibenden Steuervorteil gibt es für viele noch Förderung obendrauf.

 

Wesentliche Merkmale der Riester-Rente:

Staatliche Förderung:
Die Riester-Rente wird durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen staatlich gefördert. Zu den Zulagen gehören eine Grundzulage und eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Darüber hinaus können Beiträge zur Riester-Rente im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Beitragszahlung:
Die Höhe der Eigenbeiträge, die für den vollen Anspruch auf staatliche Zulagen erforderlich sind, beträgt 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen.

Auszahlung:
Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt frühestens mit dem Eintritt ins Rentenalter und erfolgt in Form einer lebenslangen monatlichen Rente. Unter bestimmten Bedingungen ist eine teilweise Kapitalauszahlung zu Beginn der Rentenphase möglich.

Anbieter und Produkte:
Die Riester-Rente kann bei verschiedenen Finanzdienstleistern wie Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften abgeschlossen werden. Angebotene Produkte umfassen unter anderem klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne und Wohn-Riester-Produkte.

Nachgelagerte Besteuerung:
Die Beiträge zur Riester-Rente werden aus versteuertem Einkommen geleistet, die Auszahlungen im Alter unterliegen dann der Besteuerung. Durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung wird das Einkommen im Rentenalter, das in der Regel niedriger ist als das Erwerbseinkommen, besteuert.

Die Riester-Rente bietet eine Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung und möglichen betrieblichen und privaten Vorsorgemaßnahmen für das Alter vorzusorgen. Für die Inanspruchnahme der vollen staatlichen Förderung ist es wichtig, die individuellen Voraussetzungen und Beitragspflichten zu kennen und regelmäßig zu überprüfen.

 

Ihre Steuervorteile:
Sie müssen der Steuererklärung eine Bestätigung Ihres Anbieters über den selbstgezahlten Beitrag beilegen. Zulagen werden von der Steuerersparnis abgezogen. Für 2006 und 2007 können Sie jeweils einen Beitrag bis zu 1 575 Euro geltend machen, ab 2008 dauerhaft 2 100 Euro, immer einschließlich Zulagen. Je nach Umfang der Zulagen (Kinderzahl) variiert der maximal geförderte Eigenanteil.

Ausland:
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Alter ins Ausland verlegen, müssen Sie die Förderung zurückzahlen. Weil Sie Ihre Rente nicht mehr in Deutschland versteuern, kann sich die Sache aber dennoch für Sie lohnen. Riester-BanksparplänenÄltere Sparer:
Wenn Sie über 50 Jahre sind und von eher steigenden Zinsen ausgehen, sollten Sie einen Vertrag mit Anbindung an die Umlaufrendite wählen.

Jüngere Sparer:
Wenn Sie langfristig sparen wollen, sind Sparpläne mit Boni und Zinstreppen am aussichtsreichsten.

Flexibilität:
Ein vorzeitiger Ausstieg oder Produktwechsel ist bei Riester-Banksparplänen problemlos möglich. Allerdings sollten Sie auf etwaige Ausstiegskosten achten. Bauherren. Auch für potenzielle Hausbauer sind Riester-Banksparpläne maßgeschneidert. Sie können das Riester-Konto bei Bedarf für die Finanzierung plündern, müssen das Geld aber ratenweise zurückzahlen.

Riester-Fondssparpläne Wechseln:
Wenn Sie bereits einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen haben und jetzt erst merken, dass es Ihren Fonds auch mit Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gibt, können Sie die Bezugsquelle wechseln. Sie besparen dann weiterhin den alten Fonds, kaufen ihn aber mit Rabatt über ­einen freien Vermittler. Haben Sie sich für das falsche Fondskonzept entschieden, sollten Sie möglichst schnell den Anbieter wechseln. Denn Sie zahlen auf Ihre bereits angesparte Summe beim neuen Anbieter noch einmal einen Ausgabeaufschlag. Je eher Sie wechseln, desto leichter können Sie diese Kosten durch ein besseres Angebot wieder reinholen.

Rabatte:

Nutzen Sie mögliche Rabatte auf den Ausgabeaufschlag. Sie sollten bei der Auswahl aber keine Rolle spielen. Ein gutes Angebot ohne Rabatt kann rentabler sein als ein mittelmäßiges mit Rabatt.

Funktionsweise der Riester Rente

Sparen:
Personen zahlen regelmäßige Beiträge in einen Riester-Vertrag ein. Die Höhe der Beiträge kann individuell bestimmt werden, es gibt jedoch einen Mindestbeitrag, um in den Genuss der vollen staatlichen Förderung zu kommen.

Staatliche Zulagen:
Für die Einzahlungen in den Riester-Vertrag werden staatliche Zulagen gewährt. Dies umfasst eine Grundzulage für die versicherte Person und gegebenenfalls Kinderzulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Steuerliche Vorteile:
Die eingezahlten Beiträge können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden, was die Steuerlast senken kann. Dieser Vorteil ergänzt die direkten Zulagen vom Staat.

Auszahlung im Ruhestand:
Die angesparten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen werden im Ruhestand als monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung zur Verfügung gestellt. Die Auszahlungsform hängt vom gewählten Vertragstyp ab.

 

Hier noch mal die jährlich Zulagen der Riester-Rente im Überblick:

Grundzulage für Alleinstehende
2007: max. 114 Euro
ab 2008: max. 154 Euro
Grundzulage für Ehepaare ohne Kind
2007: max. 228 Euro
ab 2008: max. 308 Euro
Kinderzulage für jedes Kind (jährlich)
2007: max. 138 Euro
ab 2008: max. 185 Euro

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