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KFZ Versicherung

Was muss ich wissen?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung steht an erster Stelle unter den KFZ-Versicherungen, ergänzt durch Angebote wie die KFZ-Kaskoversicherung, die Insassen-Unfallversicherung und den KFZ-Schutzbrief. Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Fahrzeughalter eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließt und den Nachweis darüber vor der Zulassung des Fahrzeugs erbringt.
Dies dient dem Schutz vor finanziellen Folgen, die aus durch den Fahrzeughalter verursachten Unfallschäden resultieren könnten. Die KFZ-Haftpflicht deckt dabei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen ab, die infolge eines selbst verschuldeten Unfalls auftreten.

Auto-Versicherungen

Kraftfahrzeug-Versicherungen: Wer zahlt was?

Ohne die Kfz-Haftpflicht hätten sich vermutlich schon viele Autofahrer finanziell ruiniert, denn bei einem Verkehrsunfall entstehen oft Schäden in Millionenhöhe. Darum ist diese Versicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenohne amtliche Deckungsbestätigung („Doppelkarte“) erhält man auf der Zulassungsstelle keinen Fahrzeugschein und Kennzeichen. Die Kfz-Haftpflicht kommt für alle entstandenen fremden Schäden auf, die bei dem Gebrauch eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges passieren können.

 

KFZ-Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben für jeden Fahrzeughalter. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die anderen durch einen Unfall zugefügt werden, den der Versicherte verursacht hat.
Dazu zählen:

Personenschäden:
Medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und gegebenenfalls lebenslange Rentenzahlungen an die geschädigten Personen.
Sachschäden:
Reparaturkosten für beschädigte Fahrzeuge und Gegenstände sowie Kosten für deren Ersatz.
Vermögensschäden:
Finanzielle Verluste, die nicht direkt aus Person- oder Sachschäden resultieren, beispielsweise Abschleppkosten oder Nutzungsausfall.

Tipp: Begnügen Sie sich nicht mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, sondern wählen Sie ein Angebot mit erweiterter Deckung. Idealerweise sollten Schäden bis 100 Millionen Euro gedeckt sein, davon mindestens 6,5 bis 8 Millionen Euro für Personenschäden.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung teilt sich in die Teil- und Vollkasko auf und ist optional. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Teilkasko:
Schützt vor Diebstahl, Brand, Explosionen, Naturkatastrophen (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren, Marderbiss.
Vollkasko:
Umfasst l00e Leistungen der Teilkasko und zusätzlich Schäden am eigenen Auto durch Selbstverschulden oder Vandalismus.

Tipp: Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht unterscheiden sich Kasko-Verträge zum Teil erheblich im Versicherungsumfang. Definieren Sie vor dem Preisvergleich deshalb möglichst genau, welche Leistungen Ihnen wichtig sind.

Insassen-Unfallversicherung

Diese Versicherung ist ebenfalls optional und bietet finanziellen Schutz für Insassen des eigenen Fahrzeugs bei einem Unfall. Sie leistet unabhängig von der Schuldfrage bei Verletzungen oder Tod. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Grad der Invalidität oder anderen vereinbarten Kriterien.

KFZ-Schutzbrief

Der KFZ-Schutzbrief ergänzt die Leistungen der anderen Versicherungen, indem er Assistance-Leistungen bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl bietet. Dazu gehören unter anderem Pannenhilfe, Abschleppdienst, Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs, Übernachtungskosten und Rücktransport des Fahrzeugs und der Insassen.

Rat zu KFZ – Versicherung

Unser Rat zur Autoversicherung

Prüfung: Prüfen Sie jedes Jahr, ob Sie Ihr Auto nicht günstiger versichern können. Vergleichen lohnt sich. Selbst wenn Sie im Vorjahr bereits zu einem günstigeren Anbieter gewechselt sind, ist oft wieder eine Ersparnis drin. Eventuell hat sogar Ihr alter Versicherer einen neuen Tarif im Angebot, der für Sie günstiger ist.

Kündigen: Jährlich zum 30. November können Sie Ihre Autoversicherung ordentlich kündigen. Die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen haben Sie bei einer Beitragserhöhung, wenn Sie sich ein neues Auto gekauft haben und nach einem Schadensfall.

Wechsel: Schließen Sie bereits vor der Kündigung des alten Vertrags schon die neue Versicherung ab. Insbesondere bei Teil- und Vollkasko können die Versicherer Anträge ablehnen. Achten Sie bei Kündigung auf die Einhaltung der Kündigungsfrist.

Rat zum KFZ Unfall

Dieser Ratgeber gibt Ihnen wertvolle Tipps wie Sie sich nach einem Autounfall verhalten sollten.

Als erstes gilt es die Unfallstelle zu sichern, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen und somit weitere Unfälle zu vermeiden, also sofort Warnblinkanlage einschalten. Nun sollten Sie ein Warndreieck oder Warnkreuz vor der Unfallstelle aufstellen. Die Entfernung von der Unfallstelle ist abhängig von der Geschwindigkeit des Verkehrs auf der Straße. Um den nachfolgenden Verkehr die notwendige Zeit zum reagieren zu lassen, sollten Sie 150 bis 200 Meter als Richtwert nehmen. Gibt es auf der Straße Leitpfosten, können Sie diese als Orientierung nehmen, deren Abstand zu einander liegt bei 50 Meter. Liegt die Unfallstelle nach einer Kurve, dann sollte das Warndreieck vor der Kurve aufgestellt werden.
Jetzt ist die Zeit, sich um eventuell Verletzte zu kümmern und Erste Hilfe zu leisten. Verletzte, die sich nicht selbstständig aus dem Fahrzeug befreien können, sollten aus dem Auto gezogen werden. Kann jemand nicht befreit werden oder benötigt dringend medizinische Versorgung, ist umgehend der Notarzt über die Notrufnummer 112 zu verständigen.

Die Polizei sollte immer informiert werden wenn

es zu Personenschäden kommt
es zwischen Ihnen und dem Unfallgegner Unklarheiten über den Unfallhergang gibt
Sie den Verdacht haben, dass Alkohol oder andere Drogen im Spiel sind
Fahrzeuge aus dem Ausland in den Unfall verwickelt sind

Passiert der Unfall auf einer Autobahn oder Bundesstraße, benutzen Sie die orangenen Notrufsäulen. In der Notrufzentrale ist somit eine sofortige Lokalisierung des Standortes möglich.
Ist keine Notrufsäule in der Nähe, können Sie den Notruf (112) oder die Polizei (110) auch kostenfrei über das Handy informieren.
Für diese Funktion muss keine SIM-Karte im Mobiltelefon eingesetzt sein!
Alternativ können Sie den Unfall dem Notruf der Autoversicherer melden, diesen erreichen Sie kostenlos über die Rufnummer: 0800-668 36 63. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, einen  eventuell notwendigen Abschleppdienst zu beauftragen.
Ist nur ein geringer Blechschaden entstanden und alle Unfallteilnehmer sind sich über den Unfallhergang klar, dann kann auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet werden. KFZ-Versicherungen verlangen bei Bagatellschäden oder geringen Blechschäden keine polizeiliche Unfallaufnahme.

Wird keine Polizei hinzu gezogen, dann sollten Sie unbedingt

eventuelle Zeugen ansprechen, deren Namen und Adressen notieren, damit bei einem möglichen Prozess der Unfallhergang ermittelt werden kann.
alle Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge notieren. Sollte ein Unfallbeteiligter eine falsche Versicherung angegeben haben, lässt sich die KFZ-Versicherung leicht über das Kennzeichen herausfinden.
den Namen der Versicherung und die Nummer des Versicherungsscheins der Unfallbeteiligten oder des Unfallgegners notieren. Falls dies verweigert wird, hilft auch hier der kostenfreie Notruf der Autoversicherer unter der Rufnummer: 0800-668 36 63 weiter.
den Unfallhergang protokollieren. Am besten verwenden Sie hierfür den Europäischen Unfall­bericht, dieser sollte mittlerweile in jedem Handschuhfach zu finden sein. Das Protokoll sollte von allen Unfallbeteiligten unterschrieben werden.
von irgendwelchen mündlichen oder schriftlichen Schuldeingeständnissen absehen.
falls eine Kamera vorhanden ist, Fotos aus verschiedenen Entfernungen und Perspektiven machen
die Fahrbahn so schnell wie möglich wieder freimachen
ihre KFZ Versicherung anrufen und Ihr den Schadensfall melden.

Hier noch einmal eine Zusammenfassung der Dinge die Sie beachten sollte, um nach einem Unfall nicht von unerwarteten Konsequenzen überrascht zu werden:

unterschreiben Sie nie vor Ort eine Schuldanerkenntnis
dokumentieren Sie den Unfallhergang in einem Protokoll und lassen Sie es von allen Unfallbeteiligten unterschreiben
melden Sie anschließend dem Schadensfall schnellstmöglich Ihrer KFZ-Versicherung
sollten mehrere Fahrzeuge an dem Unfall beteiligt sein und/oder wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist, rufen Sie auf jeden Fall die Polizei und lassen Sie sich bei der Schadensregulierung von einem Anwalt helfen

Sollten Sie sich trotzdem unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, dann hilft einem in der Regel die eigene Autoversicherung weiter. Haben Sie die Telefonnummer nicht zur Hand, dann hilft Ihnen auch hier der Notruf der Autoversicherer unter der Rufnummer: 0800-668 36 63 weiter.

KFZ-Versicherungsleistungen

Hier der Leistungsumfang der gegnerischen KFZ Versicherung nach einem Unfall:

Reparaturkosten

Lässt man sein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren, erfolgt oft eine direkte Abrechnung mit der Versicherung des Unfallverursachers, sofern eine Kostenübernahme vorliegt. Bei Abrechnung auf Basis eines Gutachtens wird der festgestellte Betrag, exklusive Mehrwertsteuer, erstattet. Diesen Betrag darf man behalten, falls keine Reparatur erfolgt oder man diese selbst vornimmt. Unterschiede zwischen veranschlagten und tatsächlichen Reparaturkosten können ebenso einbehalten werden, sofern die Reparatur in einer kostengünstigeren Werkstatt erfolgt. In solch einem Fall ist es nicht üblich, die Rechnung der gegnerischen Versicherung vorzulegen.

Mietwagenkosten

Ein Anspruch auf einen Mietwagen besteht basierend auf der Notwendigkeit und nicht allein auf der täglichen Fahrleistung. Die Auswahl sollte ein vergleichbares Modell zum beschädigten Fahrzeug reflektieren, wobei Kostenbewusstsein erwartet wird. Die Mietdauer sollte der Zeit der Reparatur entsprechen.

Nutzungsausfall

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht für Personen, die ihr Fahrzeug regelmäßig nutzen und dieses wegen eines Unfalls nicht verwenden können. Das Vorhandensein eines Zweitwagens oder die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs kann den Anspruch beeinflussen. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Fahrzeugtyp.

Wertminderung

Eine Wertminderung kann geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist und weniger als 100.000 km Laufleistung aufweist, sowie wenn die Reparaturkosten 10 Prozent des Fahrzeugwerts überschreiten. Ziel ist es, den finanziellen Verlust beim Verkauf des Fahrzeugs durch vorherige Unfallschäden auszugleichen.

Schmerzensgeld

Die Berechtigung und Höhe eines Schmerzensgeldes hängen von der Schwere und Dauer der Verletzungen sowie den resultierenden dauerhaften Schäden ab. Die Festlegung orientiert sich an vergleichbaren Fällen und gerichtlichen Urteilen.

Gutachterkosten

Gutachterkosten werden erstattet, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, der üblicherweise bei Schäden zwischen 500 und 800 Euro angenommen wird. Die Wahl des Gutachters kann frei erfolgen, sofern keine anderslautende Vereinbarung mit der Versicherung besteht. Ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt kann alternativ zu einem Gutachten akzeptiert werden.

KFZ Schadenmeldung

Direkte Meldung des Unfalls an die Versicherung des Unfallgegners

Zögern Sie nicht, den Unfall direkt bei der Kfz-Versicherung des Unfallgegners zu melden, ohne auf dessen Initiative zu warten. Die Meldung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen, wobei Sie den Namen des Versicherungsnehmers und das Unfalldatum angeben sollten. Sie haben zudem die Möglichkeit, Reparaturkosten-Übernah­me-Erklärung zu verlangen oder Sie beauftragen, eine Fachwerkstatt das zu übernehmen.

Schadenmeldung bei der eigenen Versicherung

Bei eigener Schuld oder Teilschuld am Unfall ist es ratsam, diesen umgehend der eigenen Kfz-Versicherung zu melden. Dies gilt auch für selbstverschuldete Unfälle ohne Beteiligung Dritter.

Hinzuziehung eines Anwalts

Bei Personenschäden oder Beteiligung mehrerer Fahrzeuge am Unfall kann die Konsultation eines Anwalts sinnvoll sein. Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, klären Sie im Vorfeld die Kostenübernahme.

Unterstützung durch das Deutsche Büro Grüne Karte

Bei Unfällen in Deutschland mit im Ausland versicherten Beteiligten unterstützt Sie das Deutsche Büro Grüne Karte, PF 10 14 02, 20009 Hamburg, bei der Schadenregulierung. Wichtig ist hierbei, alle relevanten Daten des Unfallgegners zu erfassen oder im Zweifel die Polizei hinzuziehen.

Verkehrsopferhilfe bei Fahrerflucht

Die Verkehrsopferhilfe e.V. steht Ihnen zur Seite, wenn der Unfallverursacher unbekannt ist (Fahrerflucht) oder bei Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen. Schadenmeldungen in so einem Fall an: Verkehrsopferhilfe e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch unbekannte Verursacher entstanden sind, werden jedoch nicht ersetzt.

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