Für Tierhalter
Grundlegende Haftung:
Umfang der Haftung:
Die Haftung des Tierhalters ist prinzipiell unbegrenzt, was bedeutet, dass im Schadensfall das gesamte gegenwärtige und zukünftige Vermögen des Halters zur Deckung der Schadensersatzforderungen herangezogen werden kann.
Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Gewerbsmäßiger Einsatz von Tieren:
Bestimmte Hunderassen und berufliche Nutzung:
Selbstbeteiligung zur Einsparung von Kosten:
Die Möglichkeit, durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall, beispielsweise in Höhe von 250 Euro, Kosten einzusparen, besteht bei vielen Tarifen. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt, was die Prämie reduzieren kann.
Einfluss der Laufzeit auf den Preis: Bei einigen Tarifen kann auch die Vertragslaufzeit Einfluss auf den Preis der Versicherung haben. Längere Laufzeiten können unter Umständen zu günstigeren Konditionen führen.
Kampfhunde:
Viele Versicherungen schließen sogenannte “Kampfhunde” von der Tierhalterhaftpflichtversicherungen aus oder fordern spezielle Nachweise. Dies bezieht sich dabei nicht ausschließlich auf reinrassige Tiere, sondern auch auf Kreuzungen in den einer der beiden Elterntiere ein “Kampfhund” war.
Wenn es sich bei Ihrem zu versichernden Hund um einer der folgenden Rassen handelt, sollten Sie das auf jeden Fall explizit angeben, um spätere Komplikationen im Schadensfall auszuschließen.