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Die Rürup-Rente

Bei der Basis-Rente oder auch Rürup Rente genannt handelt es sich um eine freiwillige, private Rentenversicherung. Der Name Rürup-Rente geht auf ihren Erfinder dem Sozialexperten Professor Bert Rürup zurück. Ursprünglich war sie hauptsächlich für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende gedacht, ihnen stand bis dato keine staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit zu Verfügung.

Einer der Hauptvorteile der Rürup-Rente ist der immense Steuervorteil den man dadurch erhält. Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro, Verheiratete bis zu 40.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wenn in eine Rürup-Rente investiert wird.
Derzeit (2007) sind nur 64 Prozent davon als Sonderausgaben berücksichtigt. Das sind aktuell also 12.800 Euro für Alleinstehende bzw. 25.600 für Paare. Diese Förderung steigt schrittweise an, bis 2025 die Höchstgrenze der steuerlichen Absetzbarkeit erreicht ist.

Aufgrund ihrer Konzeption erhalten nur Personen die maximale Förderung die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufständisches Versorgungswerk zahlen. Ansonsten schmälern diese Ausgaben den verfügbaren Freibetrag. Im Falle von Arbeitslosigkeit wird das Vermögen aus der Rürup-Rente nicht auf das bestehende Vermögen aufgerechnet und auch ein verpfänden der angesparten Summe ist nicht möglich. Der eingezahlte Gesamtbetrag wird bei Renteneintritt (frühestens ab dem 60. Geburtstag) monatlich ausgezahlt,
es besteht bei der Rürup Rente keine Möglichkeit die Rente in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung zu erhalten. 

Ein Hinterbliebenenschutz ist mit der Basis-Rente auch möglich. Stirbt der Versicherungsnehmer dann wird das angesammelte Altersvorsorgevermögen, bei entsprechender Vereinbarung, in Form von Witwen- oder Waisenrente ausgezahlt. Gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen, so verfällt die angesparte Summe.

Alles in Allem ist die Basis-Rente, in Form einer Rürup-Rente nicht die flexibelste Altersvorsorge, aber sie bringt sicherlich die meisten Steuervorteile.

Wesentliche Merkmale der Rürup-Rente:

Steuerliche Förderung:
Die Beiträge zur Rürup-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit steigt jährlich an, bis sie im Jahr 2025 100 % der eingezahlten Beiträge erreicht, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Lebenslange Rente:
Die Auszahlung der Rürup-Rente beginnt frühestens ab dem 62. Lebensjahr (je nach Vertragsbeginn) und wird als lebenslange monatliche Rente geleistet.

Keine Kapitalauszahlung:
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorgeprodukten ist bei der Rürup-Rente keine Kapitalauszahlung möglich. Die Leistung erfolgt ausschließlich in Form einer Rente.

Nachgelagerte Besteuerung:
Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente müssen im Alter versteuert werden. Die Besteuerung ist jedoch im Alter in der Regel geringer, da viele Rentner in einem niedrigeren Steuersatz liegen.

Hartz-IV-Sicherheit:
Die eingezahlten Beiträge und das angesparte Kapital sind vor dem Zugriff durch das Sozialamt oder im Rahmen von Hartz IV geschützt.

Flexibilität bei der Beitragshöhe:
Die Höhe der Beiträge kann flexibel gestaltet werden, um sich den finanziellen Möglichkeiten des Einzahlers anzupassen.

 

Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Personen, die keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen oder die ihre Altersvorsorge steuerlich optimiert aufbauen möchten. Sie bietet eine solide Grundlage für die private Altersvorsorge, vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die auf diese Weise von staatlichen Förderungen profitieren und gleichzeitig für das Alter vorsorgen können.

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