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Termine Gesundheitsreform

Die Gesundheitsreform wird in den kommenden Jahren weitere Neuerungen bringen.
Hier der Fahrplan:

01.07.2007 Die privaten Krankenversicherer werden verpflichtet, einen „stark verbesserten Standardtarif für Nichtversicherte“ anzubieten.
01.01.2008 Für chronisch Kranke wird die sogenannte Entlastungsregelung „stark verbessert.“
01.07.2008 Der „Medizinische Dienst“ (früher: Vertrauensarzt) wird auf Bundesebene organisiert:
Das Krankenkassen-Verbandswesen wird ebenfalls neu organisiert.
01.11.2008 Die Beiträge werden für alle gesetzlich Krankenversicherten einheitlich festgelegt
(Geltungsbeginn: 1.1.2009)
01.01.2009 Der „Gesundheitsfonds“ startet – ebenso der neue Risikostrukturausgleich der Krankenkassen Für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Alle Bundesbürger werden versichert. In der PKV wird ein Basistarif eingeführt, der unabhängig vom Anbieter Wechselmöglichkeiten vorsieht. Die Krankenkassen haben einen Wahltarif für einen „Individuellen Krankengeldanspruch“ anzubieten.
01.01.2011 Der Beitragseinzug der gesetzlichen Krankenkassen wird – kassenunabhängig – „gebündelt“.

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